Kompetenzen verbinden
Beauftragung psychologisches Gutachten
Ablauf
Sofern Sie uns mit der Erstellung eines psychologisches Gutachtens, einer gutachterlichen Stellungnahme oder der Expertise eines fremden psychologischen Gutachtens beauftragen möchten, erfolgt dies in den meisten Fällen nach dem folgenden Ablauf:
- Telefonische Anfrage und ggf. erste Beratung (Tel.: 0231 58 69 76 90)
- Wir entscheiden, ob wir zu der genannten Fragestellung über ausreichend Expertise verfügen und nehmen den Auftrag an oder empfehlen Ihnen ggf. einen Berufskollegen
- Sofern gewünscht, vorhanden und erforderlich, entbinden Sie Ihre Ärzte, Therapeuten oder sonstige Einrichtungen von der ärztlichen Schweigepflicht, so erhalten wir einen umfänglichen Blick über die zum Zeitpunkt der Begutachtung bestehende Gesamtsituation. Das Formular zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht können Sie auch bereits im Vorfeld hier herunter laden.
- Wir fordern die entsprechende Untersuchungsergebnisse / Befunde bei Ihren Therapeuten / Ärzten an.
- Sie werden dann zu einem ersten Termin / Exploration eingeladen. Erst dann können wir entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang weitere Termine zur Begutachtung notwendig sind. Spätestens jetzt können wir auch verbindlich sagen, ob wir ein Gutachten ggf. aus ethischen oder anderen Gründen ablehnen müssen.
- Nach Abschluss der Exploration erstellen wir das Gutachten und übersenden es weisungsgemäß Ihrem Rechtsanwalt, der anfordernden Behörde und selbstverständlich auch Ihnen. Die Bestimmung der Adressaten bleibt selbstverständlich jederzeit in Ihrer Hand.
Kosten / Gebühren
Sollten Sie das Gutachten privat in Auftrag geben, übersenden wir Ihnen vor der ersten Exploration eine Berechnung der voraussichtlich entstehenden Gebühren. In der Regel enthält diese Berechnung eine Kostennote über die hälftigen Gebühren, die als Vorauszahlung zu leisten ist. Erst nach Eingang dieser Kostennote können wir mit der Erstellung des Gutachtens beginnen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung des Restbetrags dann auch ratenweise möglich, sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Die Gesamtkosten werden allerdings den in der ersten Einschätzung abgegebenen Gebührenrahmen in keinem Fall überschreiten, so dass Sie grundsätzlich über alle anfallenden Kosten bis zur maximalen Höhe informiert sind.
Sollten wir während der Exploration zu der Erkenntnis kommen, dass eine Begutachtung aus ethischen oder anderen Gründen nicht möglich oder nicht vertretbar ist, berechnen wir selbstverständlich nur die bis dahin angefallenen Kosten.